
HÄUFIGE FRAGEN
Grundvoraussetzungen zur Unterbringung einer 24h Pflegekraft:
1. Ein verschließbarer „Wohnraum mit Frischluftzufuhr“.
2. Uneingeschränkter Zugang zu den sanitären Einrichtungen.
3. Internetzugang
Die Kosten für eine Pflegekraft setzen sich wie folgt zusammen: Lohnkosten, Aufwendungen für Kost und Logis, Reisekosten und Vergütungen des Entsendeunternehmens und deren Partner.
Der Kostenrahmen ist abhängig von:
– Pflegegrad
– Qualifikation
– Berufserfahrung
– Sprachkompetenz
– Führerschein und Fahrpraxis
– Anzahl der betreuten Personen
Je nach Bedarf und aktuellem Pflegegrad variieren die Tagessätze zwischen 79,- € und max. 109,- €.
Bereits ab Pflegegrad 2 kann das jeweilige Pflegegeld auch für eine Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa genutzt werden.
Die Kosten für legal beschäftigte Betreuungskräfte können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.
Es können bis zu 20 % der Aufwendungen eines Haushaltes – max. 4.000 € pro Jahr – abgesetzt werden.
Wir empfehlen einen Besuch beim Steuerberater Ihres Vertrauens.
In einem Dienstleistungsvertrag wird die Arbeitszeit i. d. R. auf 40 Stunden pro Woche festgelegt. Die zulässige Obergrenze liegt bei 60 Stunden/Woche.
Ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche. Für Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag vorzusehen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben.
Wichtig: Der Begriff „24h Betreuung“ ist sinnbildlich. Die Betreuungskräfte arbeiten natürlich nicht ununterbrochen – gesetzliche Ruhezeiten sind einzuhalten.
Das hängt von Angebot, Nachfrage, Urlaubszeiten und Feiertagen ab.
Durch unser Netzwerk können wir in vielen Fällen auch kurzfristig geeignete Betreuungskräfte vermitteln.
Nein – wir sind bundesweit für Sie da. Unsere Vermittlung von 24-Stunden-Betreuungskräften erfolgt in ganz Deutschland. Egal, ob Sie in einer Großstadt oder in ländlicher Umgebung wohnen: Wir finden eine passende Betreuungskraft für Ihren individuellen Bedarf.

